GENO-WISSENSWERTES

GenoPfleGe eG ist eine Genossenschaft und kein Berufsverband

Allen in der Pflege geht es um eine gute Versorgung der Pflegebedürftigen innerhalb möglichst guter und fairer Rahmenbedingungen. Um Ressourcen optimal zu nutzen, Netzwerke gut auszubauen und perspektivisch ein effektiveres „Wir“ unter den Akteuren zu generieren, entwickelt sich der Markt und das ist gut so. Verbände vertreten ihre Mitglieder vor Politik und Wirtschaft, vertreten die Interessen der Mitglieder. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaftsform für Unternehmer und gibt einen Handlungsrahmen, den Einzelunternehmer so oft nicht aufbauen können. So ist eine Genossenschaft keine Alternative zu einem Verband, sondern eine wirtschaftliche Entscheidung eines Unternehmers, der als Genosse gleichzeitig Mitglied in einem Verband sein kann. Die Ziele unterscheiden sich und so schafft eine Genossenschaft eine additive Struktur, die keiner Interessensvertretung Konkurrenz macht und nicht machen will. Die Nebeneinanderstellung macht es deutlich:

Das Prinzip einer Genossenschaft, erneut aufgegriffen anlässlich der Gründung der GenoPfleGe eG, findet seinen Ursprung Mitte des 19. Jahrhunderts und wurde hier durch die Personen Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch aus einer Not heraus geboren. Da viele kleine Handwerksbetriebe und Bauern in finanzielle Notlagen gerieten, sollten neue Strukturen die Besitzverhältnisse zugunsten der kleinen Leute verbessern. Die Idee von Raiffeisen bestand zunächst darin, einen Verein zur Unterstützung der Not leidenden Bevölkerung ins Leben zu rufen. Unabhängig davon rief Schulze-Delitzsch beinahe gleichzeitig eine Hilfsaktion ins Leben, die den in Not geratenen Handwerkern zu Gute kommen sollte. Schulze-Delitzsch war überzeugt, dass sich eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen kleiner und schwacher Einheiten nur durch einen Zusammenschluss erreichen ließe. Dabei sollten die Mitglieder die jeweils notwendige Hilfe zur Selbsthilfe erhalten, ihre Selbstverwaltung und Selbstverantwortung allerdings behalten.

Pflegerische Berufsverbände finden, ausgelöst und maßgeblich gestaltet durch die Krankenpflegerin Agnes Karll, in Deutschland ihren Ursprung zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Der Gedanke zur Gründung eines Verbands als Berufsorganisation kam Karll nach dem Besuch einer Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins, auf der 80.000 Frauen über den Krankenpflegeberuf verhandelten. Zur damaligen Zeit wurde die Krankenpflege ohne Anbindung an ein Mutterhaus als Entweihung des Berufs gewertet und als inakzeptabel und nicht praktizierbar angesehen. Agnes Karll, aufgrund familiärer Verpflichtungen freiberuflich und damit ohne Anbindung an ein Mutterhaus in der Krankenpflege tätig, war vom Gegenteil überzeugt und arbeitete ab dem Jahr 1903 an der Umsetzung ihrer Idee der freiberuflichen Ausübung des Krankenpflegeberufs. Das primäre Ziel, der am 11. Januar 1903 gegründeten Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands, bestand darin, die Schwestern zur Selbstständigkeit sowie zur Mitbestimmung und Mitverantwortung zu befähigen. Begründet durch die Entwicklungen der Alten- und Krankenpflege während des 20. Jahrhunderts, veränderte und entwickelte sich parallel die Anzahl und jeweilige Zielsetzung pflegerischer Berufsverbände.
Ein Rechtsformvergleich von Genossenschaften und Verbänden zeigt viele Parallelen. Jedoch gibt es gerade im Bereich des Geschäftszweckes einen deutlichen Unterschied: Um in der Genossenschaft Mitglied zu werden, bedarf es lediglich dem einmaligen Erwerb eines oder mehrerer Genossenschaftsanteile und sofort kommt man in den Genuss der zahlreichen Vorteile. Der Verband erhebt wiederkehrende Beiträge. Grundsätzlich unterscheiden sich die beiden Rechtsformen auch im wirtschaftlichen Handeln mit dem vorhandenen Kapital. Während bei der Genossenschaft jedes Mitglied einen Geschäftsanteil zu zeichnen hat, auf den Einzahlungen geleistet werden, erhebt der Verband laut Satzung einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag. Der Geschäftsanteil eines Mitglieds bleibt unverändert, so lange es das Mitglied wünscht. Die Genossenschaft stellt auf diese Weise, anders als ein (Berufs-)Verband, die Struktur eines demokratisch verfassten Unternehmens dar, an dem die Mitglieder, die Genossen, entsprechend der gezeichneten Genossenschaftsanteile, partizipieren und qua Satzung definitorisch als Mitglied mit einer Stimme in der Versammlung stimmberechtigt sind. Im Falle einer Auseinandersetzung hat das Mitglied einer Genossenschaft, anders als das Mitglied eines Berufsverbandes, einen grundsätzlichen Anspruch auf die Rückzahlung der gezeichneten Genossenschaftsanteile.

Die GenoPfleGe eG, als erste und bisher einzige Genossenschaft für Pflegeunternehmen und Einzelpflegekräfte, weiß um die bisher unbekannten Vorteile für Pflegeunternehmer und sieht daher die traditionsreiche Gesellschaftsform als einen zukunftsweisenden und innovativen Impulsgeber. Dabei baut sie auf die Zielsetzung der Berufsverbände, wie Mitbestimmung und Mitverantwortung auf, denn ohne diese könnte die GenoPfleGe eG ihre gewählten Ziele nicht erreichen. Somit ist eine explizite Verzahnung beider Strukturen nicht nur vorhanden, sondern in der Ergänzung explizit erwünscht und sinnvoll.

Anders als Berufsverbände führt die GenoPfleGe eG keine Vertrags- oder Vergütungsverhandlungen mit Kostenträgern. Die GenoPfleGe eG ermöglicht dafür ihren Mitgliedern durch gemeinschaftliches Wirtschaften das Heben wertvoller Potenziale, die einzelnen Unternehmen verwehrt bleiben. Damit schafft die GenoPfleGe eG Sicherheiten und andere Perspektiven als ein Berufsverband es zum Ziel hat, die jedem Unternehmen z. B. mehr Zeit für die Pflege ermöglichen. Aus der Gemeinschaft der Genossenschaft heraus entsteht eine unternehmerische Kraft, von der jedes einzelne Mitglied spürbar nachhaltig profitiert.

Jedes Pflegeunternehmen, ob ambulante, teil- oder vollstationäre Einrichtung sowie Einzelpflegekräfte, muss vertragliche und gesetzliche Auflagen erfüllen sowie die unterschiedlichsten Notwendigkeiten, Aktualisierungen und Erfordernisse vorhalten. Die GenoPfleGe eG bietet die ideale Plattform diese Auflagen gemeinschaftlich zu erfüllen. Diese Gemeinschaft sorgt dafür, dass jedes einzelne Mitglied in der Gemeinschaft gestärkt wird, um auf dem hart umkämpften Gesundheitsmarkt auch in der Zukunft sicher zu existieren.

Die GenoPfleGe eG ist die bundesweit erste Genossenschaft für Pflege und Gesundheit. Der Sitz der Genossenschaft ist 55252 Mainz-Kastel.
Den Weg zu Ihrer Mitgliedschaft sowie Informationen über die Arbeitsbereiche der GenoPfleGe eG erhalten Sie telefonisch unter 06134 – 55 75 300 oder im Internet unter www.genopflege.com.

Erste Deutsche Pflegegenossenschaft geht an den Start

Durch Tradition in die Zukunft: Die GenoPfleGe eG überträgt die genossenschaftlichen Grundsätze auf den Pflege- und Gesundheitsbereich und bietet alle Leistungen aus einer Hand.

Im Alltag müssen sich die Verantwortlichen von sozialen Dienstleistungsbetrieben unter wechselnden Rahmenbedingungen einer Vielzahl von Fragen und Themenbereichen zuwenden. In allen Fragen der Bereiche Recht, Steuern, Unternehmensführung, Wirtschaftlichkeit, Abrechnungs- und Personalangelegenheiten, Fort- und Weiterbildung sowie EDV, um nur einige der relevanten Bereiche zu benennen, müssen sich Inhaber, Geschäfts- und Pflegedienstleitungen immer auf dem neuesten Stand des Wissens halten. Jedoch lässt es der Arbeitsalltag nicht immer zu, sich umfassend der geforderten Thematik anzunehmen. Die Herausforderung in der Unternehmensführung und Pflegeleitung ist groß, wie die damit verbundene Verantwortung.

„Die GenoPfleGe eG – die erste Deutsche Genossenschaft für den Pflege- und Gesundheitsbereich bietet im Verbund Lösungen für alle Belange der Branche – aus einer Hand. Die GenoPfleGe eG ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen!“ erklärt Jutta König, Vorstandsvorsitzende der GenoPfleGe eG in Mainz-Kastel.

Durch den Grundgedanken „einer für alle – alle für einen“ spielen Genossenschaften im täglichen Leben zunehmend eine größere Rolle. Das Modell der Genossenschaft ist inzwischen im Alltag so stark verankert, dass sich weltweit über 700 Millionen Mitglieder an Genossenschaften beteiligen. Als Anteilseigner ist man Genosse mit allen Vorteilen des Verbundes und partizipiert an den Erfolgen der Gemeinschaft. Genossen vertrauen in Tradition den Gründern auf die Einhaltung ethischer Werte, wie Ehrlichkeit, Offenheit, Sozialverantwortlichkeit und dem Interesse an (anderen) Menschen auf Basis der grundlegenden Werte wie Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Demokratie, Gleichheit, Billigkeit und Solidarität. „Die GenoPfleGe eG wird diesen Erwartungen in vollem Umfang gerecht, nicht nur für die Genossen selbst, sondern sogar zum Wohl der durch die Genossen täglich versorgten alten, kranken und hilfebedürftigen Menschen“, ergänzt Endris Björn Heimer, Vorstand der GenoPfleGe eG.

Die GenoPfleGe eG ist der Zusammenschluss von und für Personen und Betriebe aus der Pflege- und Gesundheitsbranche. Ihnen stehen Fachleute aus den Bereichen Recht, Steuern, Finanzen und Finanzierung, Pflegequalität, dem HomeCare-Management sowie der Unternehmensführung und -beratung zur Seite. Hierbei geht es nicht um die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, die Vermittlung von Dienstleistungen oder das Erwirtschaften von Renditen, sondern im Vordergrund steht ausschließlich der genossenschaftliche Förderzweck im professionellen Verbund.

Mitglied der GenoPfleGe eG wird man durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die GenoPfleGe eG erhebt keine monatlichen Mitgliedsbeiträge und keine wiederkehrenden Beiträge. Das Portfolio der Genossenschaft ist geprägt von den Ideen und Handlungen ihrer Mitglieder und keinesfalls abschließend. Das Angebot richtet sich nach den Wünschen, Bedürfnissen und Anforderungen der Genossen.

Die Mitglieder der GenoPfleGe eG profitieren direkt von der Arbeit der Genossenschaft. Erwirtschaftete Gewinne erhöhen den Wert jedes Genossenschaftsanteils, die damit wiederum eine Kapitalanlage bilden. Eine Investition in die Zukunft, die von jedem Mitglied aktiv mitgestaltet werden kann.

Sie wünschen mehr Informationen über die GenoPfleGe eG und möchten Genosse werden?
Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen profitieren Sie von allen Leistungen der Genossenschaft und gestalten die Politik der GenoPfleGe eG aktiv mit.
Schreiben Sie uns, wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf: GenoPfleGe eG, Boelckestraße 26a, 55252 Mainz-Kastel.

Die GenoPfleGe eG ist die bundesweit erste Genossenschaft für den Pflege- und Gesundheitsbereich. Der Sitz der Genossenschaft ist Boelckestraße 26a, 55252 Mainz-Kastel. Informationen über die Arbeit der Genossenschaft sowie eine Mitgliedschaft erhalten Sie telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 – 34 34 366 oder im Internet unter www.genopflege.com.